PATIENTENINFORMATION

Wie Sie uns erreichen
AUTO

Von der Autobahn Ausfahrt Bozen-Süd kommend fahren Sie Richtung Stadtzentrum, beim ersten Kreisverkehr nehmen Sie die zweite Ausfahrt Richtung Zentrum und nach 200m biegen Sie links ab in die Josef-Ressel-Strasse.

Vom Bozner Stadtzentrum kommend fahren Sie nach der Reschenbrücke beim ersten Kreisverkehr Richtung Stadtzentrum und nach 200m biegen Sie links ab in die Josef-Ressel-Strasse.

STADTBUS

Mit den Stadtbus-Linien 6, 10A und 10B erreichen Sie unsere Klinik.

ZUG

Die nächste Haltestelle in der Nähe ist der Bahnhof MESSE-BOZEN SÜD, der von der Linie Bozen-Meran angefahren wird. Zum Fahrplan

Wenn Sie am Bahnhof Bozen aussteigen, nehmen Sie bitte die Stadtbuslinie Nr. 6 oder 10.

FLUGHAFEN BOZEN

ABD Airport Bozen Dolomiti befindet sich in unmittelbarer Nähe der Klinik.

TERMINE

Basierend auf Ihrer medizinischen Vorgeschichte arbeiten wir für Sie einen individuellen Plan für fachärztliche Termine aus

Bei Ihrer Ankunft in der Klinik werden Sie von unserem Team begrüßt und durch das Anmelde- und Aufnahmeverfahren geleitet.

Wir unterstützen Sie bei allen Nachsorgeterminen und anderen Nachbehandlungen wie Anpassung, Rehabilitation, Sondertherapie und Medikamente.

WARTEZEITEN

Die voraussichtlichen Wartezeiten für Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, betragen in der Regel 4–6 Wochen, sofern kein Notfall vorliegt.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, da die Wartezeiten variieren können.

Die hearLIFE Klinik bietet ambulante Behandlungen für Hörimplantate im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Südtiroler Krankenkasse an.

Alle anderen Leistungen und Bereiche werden privat angeboten.

PATIENTENRECHTE
  • Alle Patienten haben das Recht, jederzeit rücksichtsvoll und respektvoll durch sachkundiges Personal behandelt zu werden.

  • Der Patient hat das Recht auf ausreichende und verständliche Informationen durch den Arzt in Bezug auf Diagnose, Behandlung und Prognose.

  • Der Patient hat das Recht, den Arzt namentlich zu kennen, der für die Genehmigung und Durchführung von Verfahren oder Behandlungen verantwortlich ist. Der Patient hat das Recht, durch den Arzt die Informationen zu erhalten, die erforderlich sind, um vor Beginn eines medizinischen Verfahrens und/oder einer Behandlung eine Einwilligungserklärung abzugeben. Die Informationen für die Einwilligungserklärung sollten eine Beschreibung des spezifischen Verfahrens und/oder der Behandlung, der Risiken, Alternativen, erwarteten Erfolgsaussichten und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beinhalten.

  • Der Patient hat das Recht auf Prüfung und Erläuterung der Rechnung, unabhängig davon, wer diese Rechnung begleichen wird.

  • Der Patient hat das Recht, über die Klinikregeln für das Patientenverhalten informiert zu werden.

  • Die Administratoren der hearLIFE Clinik Bozen, das medizinische Personal und alle anderen Mitarbeiter der Klinik sind verpflichtet, die Anliegen der Patienten mit Fairness zu behandeln.

  • Der Patient hat das Recht, dass alle Aufzeichnungen über medizinische Behandlungen vertraulich behandelt werden, es sei denn, dies wäre durch das Gesetz oder die schriftliche Zustimmung des Patienten auf andere Weise geregelt.

  • Der Patient hat das Recht auf Unterstützung, wenn er einen anderen Arzt (auf Kosten des Patienten) konsultieren möchte.

  • Der Patient hat das Recht auf eine angemessene Untersuchung und Schmerztherapie. Das Recht des Patienten auf Schmerztherapie wird respektiert und unterstützt. Der Arzt und die Krankenschwester werden Ihren Schmerzzustand bewerten und Sie in die Entscheidung über schmerzstillende Maßnahmen einbeziehen.

  • Der Patient hat das Recht, Behandlungen abzulehnen. Wenn durch die Verweigerung der Behandlung eine angemessene Pflege in Übereinstimmung mit ethischen und professionellen Standards nicht möglich ist, werden dem Patienten die möglichen Folgen erläutert und die Beziehung zum Patienten ggf. beendet.

PATIENTENPFICHTLEN
  • Es wird von den Patienten erwartet, dass sie den Behandlungsplan einhalten, den der verantwortliche Arzt vorschlägt.

  • Die Patienten sind für die Folgen verantwortlich, wenn sie eine Behandlung verweigern oder den Anweisungen ihres Arztes nicht Folge leisten.

  • Die Patienten müssen sicherstellen, dass die finanziellen Verpflichtungen ihrer Gesundheitsversorgung eingehalten werden.

  • Die Patienten müssen die Klinikvorschriften einhalten, die sich auf Pflege und Verhaltensweisen beziehen.

  • Es wird erwartet, dass die Patienten auf die Rechte anderer Patienten und des Personals Rücksicht nehmen. Die Patienten werden gebeten, zu einer angemessenen Ruhe in den Räumlichkeiten beizutragen und nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig zu empfangen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, über eine begrenzte Zeit hinweg keinen Besuch zu erhalten.

  • Der Patient wird Informationen über frühere Krankheiten, Krankenhausaufenthalte und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Krankheitsgeschichte erteilen, die das behandelnde Personal kennen muss.

hearLIFE CLINIC s.r.l.

Via J. Ressel 2, 39100 Bolzano

CF e PIVA: 02892490216

PEC: hearlifeclinic.gmbh@pec.it

Numero di Iscrizione al Registro delle Imprese: codice REA: BZ-214272

Capitale Sociale:

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